Nanuk ist frei

 

 

 

 

 

Wir spiegeln hier die Presseerklärung der Verteidiger*innen von Nanuk. Dresden, 28. April 2026

Am heutigen Tag wurde der Haftbefehl gegen Thomas J. durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 21. April 2026.

Thomas J. war am 21. Oktober 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden und saß insgesamt eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht entfallen ist, Thomas J. habe sich an einem beabsichtigten Angriff auf den Neonazi Leon Ringl am 19. Oktober 2019 in der Kneipe Bulle’s Eye in Eisenach („Eisenach 1“) beteiligt.

Grundlage für diese Vorwürfe waren allein die Angaben des Kronzeugen Domhöver. Dieser hatte jedoch auch schon gegenüber der Polizei deutlich gemacht, dass die Angaben zu Thomas J. Beteiligung nur seine Annahme seien und er kein direktes Wissen davon habe, dass Thomas J. an diesen Aktionen teilgenommen habe.

Der Kronzeuge wurde bislang an drei Hauptverhandlungstagen durch den Vorsitzenden und die beisitzenden Richter*innen des 4. Strafsenats vernommen. In der Vernehmung bestätigte der Zeuge wiederholt, dass er kein direktes Wissen von der Teilnahme von Thomas J. an den genannten Aktionen habe, dass seine Angaben bei der Polizei nur reine Schlüsse gewesen seien und er auch heute keine weiteren Informationen zur Teilnahme von Thomas J. an Aktionen habe.

Die Verteidiger*innen sagen zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts: „Wir als Verteidigung begrüßen, dass Thomas J. ab heute frei ist. Wir haben von Anfang an gesagt, dass auf Mutmaßungen des Kronzeugen Domhöver weder der Haftbefehl noch die Anklage gestützt werden können.“

Rechtsanwält*innen Antonia von der Behrens Einar Aufurth

Kundgebung – Urteil im Prozess gegen Maja

Von der Budapestsoligruppe-NRW:

Am 04.02. wird voraussichtlich das Urteil im Budapester Landgericht nach nur 16 Verhandlungstagen gegen Maja verkündet. Die ungarische Staatsanwaltschaft forderte beim letzten Prozesstag in ihrem Abschlussplädoyer erneut die unverhältnismäßige Freiheitsstrafe von 24 Jahren! Laut eigenen Angaben solle dieses Strafmaß „zur Abschreckung“ für die „beispiellose Angriffsserie“ dienen.

Maja wird von der Anklage beschuldigt, an zwei von fünf Übergriffen beteiligt gewesen zu sein. Im ersten Vorfall wurde eine Videoaufzeichnung aus einer Überwachungskamera herangeführt, auf der eine Person mit einer roten Mütze zu sehen ist, welche Maja darstellen soll. Diese Person tätigte im Video jedoch keine Gewalthandlungen. Der zweite Vorwurf stützt sich auf keine direkten Aufnahmen des Vorfalls, sondern auf Videos aus benachbarten Straßen sowie Aussagen der Opfer, die Maja jedoch nicht eindeutig erkennen konnten. Ebenso zeigten die herangeführten medizinischen Gutachten, dass es zu keinen schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen bei den Opfern kam. Trotzdem bleibt die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass Maja schuldig ist.

Nach 16 Verhandlungstagen vor Gericht und mehr als 550 Tagen Untersuchungshaft unter Isolationsbedigungen, soll nun das Urteil gegen Maja gesprochen werden. Das gesamte „Verfahren“ zeigte von Beginn bis zum Schluss Rechtsbrüche,Verletzung von Menschenrechten und die rein politische Motivation, gegen Links vorzugehen!

Zwar sind wir entsetzt, aber von Überraschung kann keine Rede sein. Der Prozess um Maja hat mehrfach gezeigt, welcher Repression Antifaschist*innen in Ungarn ausgesetzt sind und dass das Verfahren ein Schauprozess ist. Ziel ist es Antifaschismus als Terror zu diffarmieren, während der Ungarische Staat Nazis und Faschisten freie Hand gewährt!

Daher versammeln wir uns am 04.02., um 17 Uhr vor der ungarischen Botschaft an der
Adersstrasse 12-14 in Düsseldorf! Kommt zahlreich und lasst uns zeigen, dass wir solidarisch und laut gegen ihre Repressionen stehen!