Unser Redebeitrag auf der Kundgebung für die inhaftierte Antifaschistin Clara

Zur Prozessbegleitung der Budapestsoligruppe NRW

 

Nele, Luca, Emilie, Moritz, Paula und Clara

Diesen Antifaschist*innen wird im Oberlandesgericht in Düsseldorf der Prozess gemacht. Das Verfahren reiht sich ein, in die Repression von Antifaschist*innen weltweit. Während der prominenteste Fall um Maja in Ungarn stattfindet, so wurde mit Hanna in München auch in Deutschland bereits ein hartes Urteil zum Budapestkomplex gefällt. 5 Jahre bei erbärmlicher Beweislage sind keine faires Urteil, sondern ein politisches Statement. Berichtet wird von gewaltbereiten Linksextremen, die in Ungarn Menschen angegriffen haben sollen. Dabei verlieren sie kein Wort über die Hintergründe, Ungarns aktive Akzeptanz von Nazis und den Tag der Ehre.

Seit 1997 versammeln sich jährlich tausende Neonazis am 11. Februar in der ungarischen Haupstadt zum sogenannten „Tag der Ehre“. Dieser erinnert an den Ausbruchsversuch von belagerten Nazi-Truppen im Jahr 1945. Im Kessel der Roten Armee versuchten damals siebzigtausend deutsche SS- und Wehrmachtssoldaten sowie ungarische Kollaborateure mit einem letzten Kampf aus der Stadt auszubrechen, wobei nur wenige Hundert überlebten. Kurz darauf wurde Budapest von der Roten Armee befreit. Zu diesem Event laufen Neonazis aus ganz Europa in SS und Wehrmachtsuniform durch die Stadt und machen eine gemeinsame Wanderung durch das Budapester Umland.

Auf dieser Veranstaltung trifft sich das „Who is Who“ der rechtsextremen und Neonaziszene Europas. Blood and Honour, Combat 18, die Hammerskins und viele weitere Neonazigruppen können dort unbehelligt auflaufen, sich vernetzen und ihre Nazirollenspiele spielen. Auch Mitglieder des NSU waren dort früher anwesend. Über Jahre hinweg hat dieses Event die Neonaziszene gestärkt, viele Bürger*innen Budapests in Angst und Schrecken versetzt, während Staat und Polizei freudig zusahen.

Doch im Februar 2023 kam es anders. Einige Antifaschist*innen aus Europa kamen nach Budapest, damit der Tag der Ehre nicht ungestört verläuft. Die vermeintlichen Opfer an diesem Tag sind Neonazis und aktive der rechtsextremen Szene, was in den Anklagen und der öffentlichen Presse kaum Erwähnung findet.

Besonders bekannt ist der Schauprozess um Maja. Maja wird in Ketten im Gerichtssaal vorgeführt und mit haltlosen Behauptungen zur Terroristin stilisiert. Nazis wie Lazlo Dudog, ein Musiker aus einer Neonaziband von Blood and Honour ist Teil der Nebenklage. Während Maja unrechtmäßig an Ungarn ausgeliefert wurde, haben sich in dem Zuge mehrere gesuchte Antifaschist*innen freiwillig gestellt, um einer möglichen Auslieferung zu entgehen. Die Haftbedingungen in Ungarn sind selbst vom Post-Faschistischen Italien als menschenunwürdig eingestuft worden. Der Prozess um Nele, Luca, Emilie, Moritz, Paula und Clara wird am Oberlandesgericht in Düsseldorf geführt. Allerdings sind die Angeklagten über Knäste in ganz Nordrhein-Westphalen verteilt. Hier in der JVA Ossendorf sitzt Clara, für die diese Kundgebung hier stattfindet und für die wir Musik spielen.

Zwar sind die Bedingungen nicht wie Ungarn, doch das deutsche Justizsystem zeigt sich erfinderisch. Mit dem Paragraphen 129a, „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, wird zu Haftstrafen verurteilt, die komplett unverhältnißmäßig sind. Hanna wurde in München zu 5 Jahren Haft verurteilt. Gleiches werden sie auch in Düsseldorf versuchen. Dieses Netz aus Antifaschist*innen, Justiz und Politik nennt man den Budapestkomplex. Medienhäuser wie der ZDF ziehen es vor Antifaschismus mit plumper Gewalt gleichzusetzen und nennen die Antifaschist*innen einfach „Hammerbande“. Damit arbeiten sie dem Versuch von Polizei und Staatsanwaltschaft zu eine kriminelle Organisation zu konstruieren, wo keine ist.

Während Anfangs noch hetzerische Berichterstattung von verschiedensten Medienhäusern kam, so sind wir als antifaschistische Prozessbegleitende mittlerweile die letzten, die Informationen aus dem Gerichtssaal nach draußen, zu euch, befördern. Doch mittlerweile ist der hetzerische Auftakt der allgemeinen Stille gewichen.

Während für viele der Kampf auf der Straße oder den Parlamenten im Fokus liegt, so stellen wir von der Budapestsoligruppe-NRW uns dem Kampf in Gerichtssälen, den Knästen und anderen Zentren der Repression. Es ist wichtiger denn je zu zeigen, dass der Kampf gegen Repression auch im Gerichtssaal, im Knast, weitergeht.

Unsere Budapestsoligruppe ist jedoch nicht allein. Mit dem „Budapest Antifascist Commitee“ (BASC) und der Prozessbeobachtung um den Antifa Ost Komplex gibt es auch solidarische Prozessbeobachtung zu den Verfahren in Dresden, München und Ungarn.

Antifa ist keine Organisation. Antifa ist Haltung, Mut und Bereitschaft zu Handeln. Antifa heißt sich gegen den Faschismus zu stellen, gegen ihn vorzugehen, mit aller Kraft. Aber Antifa heißt auch Fürsorge, für uns, gegenseitig, für unsere Genossinnen und Genossen. Deswegen gehen wir auf die Straße, in die Gerichtssäle, in die Knäste. Antifaschist*innen, Anwält*innen, Freunde und Familie der Gefangenen arbeiten gemeinsam gegen die Repression des Staates. Deswegen machen wir Kundgebungen vor den Gefängnissen, wo die Gefangenen uns ihre Liedwünsche schicken, damit wir ihre Liebllingslieder spielen. Deswegen schreiben wir Briefe in die Knäste, veröffentlichen unsere Berichte auf Webseiten, in Zeitungen und sozialen Medien.

Zeigt euch solidarisch, organisiert euch und kommt mit in den Gerichtssaal.

Antifaschismus bleibt notwendig.

Kundgebung an der JVA Ossendorf

Am 1.6. wollen wir uns gemeinsam an der JVA Ossendorf treffen und unserer Solidarität mit den dort Inhaftierten Ausdruck verleihen. In Deutschland, wie weltweit, wird Strafe und Freiheitsentzug noch immer als legitimes Mittel von Staat und Behörden betrachtet. Gefangen zu sein ist, unter allen Umständen, eine menschenunwürdige Bedingung. In vielen Fällen ist eine Gefängnisstrafe aber auch Ausdruck sozialer Ungerechtigkeit, sodass überproportional viele von Armut betroffene und rassifizierte Menschen inhaftiert werden.

In der JVA Ossendort ist auch die Antifaschistin Clara inhaftiert, Angeklagte im Budapest-Komplex. Mit einer Kundgebung vor Ort wollen wir Clara und allen weiteren Gefangenen Kraft geben. Wir kämpfen für eine Welt ohne Repression und ohne Strafe. Eine Welt in der Antifaschit*innen und auch sonst niemand Unterdrückung und Haft fürchten muss. Lasst uns dafür zusammenkommen und den Gefangenen zeigen, dass wir sie nicht vergessen!

Free all antifas! Abolish all prisons!

Nanuk ist frei

 

 

 

 

 

Wir spiegeln hier die Presseerklärung der Verteidiger*innen von Nanuk. Dresden, 28. April 2026

Am heutigen Tag wurde der Haftbefehl gegen Thomas J. durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 21. April 2026.

Thomas J. war am 21. Oktober 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden und saß insgesamt eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht entfallen ist, Thomas J. habe sich an einem beabsichtigten Angriff auf den Neonazi Leon Ringl am 19. Oktober 2019 in der Kneipe Bulle’s Eye in Eisenach („Eisenach 1“) beteiligt.

Grundlage für diese Vorwürfe waren allein die Angaben des Kronzeugen Domhöver. Dieser hatte jedoch auch schon gegenüber der Polizei deutlich gemacht, dass die Angaben zu Thomas J. Beteiligung nur seine Annahme seien und er kein direktes Wissen davon habe, dass Thomas J. an diesen Aktionen teilgenommen habe.

Der Kronzeuge wurde bislang an drei Hauptverhandlungstagen durch den Vorsitzenden und die beisitzenden Richter*innen des 4. Strafsenats vernommen. In der Vernehmung bestätigte der Zeuge wiederholt, dass er kein direktes Wissen von der Teilnahme von Thomas J. an den genannten Aktionen habe, dass seine Angaben bei der Polizei nur reine Schlüsse gewesen seien und er auch heute keine weiteren Informationen zur Teilnahme von Thomas J. an Aktionen habe.

Die Verteidiger*innen sagen zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts: „Wir als Verteidigung begrüßen, dass Thomas J. ab heute frei ist. Wir haben von Anfang an gesagt, dass auf Mutmaßungen des Kronzeugen Domhöver weder der Haftbefehl noch die Anklage gestützt werden können.“

Rechtsanwält*innen Antonia von der Behrens Einar Aufurth