Unsere Idee ist, dass Gruppen und Einzelpersonen an diesem Tag Aktionen in der Stadt gegen alle Formen staatlicher und privatwirtschaftlicher Kontrolle und Überwachung machen. Die Einführung der Fingerabdrücke im Pass ab 1. November 2007 ist dabei nur ein Anlass. Hinzu kommen Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung bei allen elektronischen Telekommunikationsmitteln, Onlinedurchsuchung von Computern, Einsatz der Bundeswehr zur Überwachung von DemonstrantInnen, RFID-Chips als Überwachungsmittel (z.B. in der Monatsfahrkarte der KVB), Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum, Aufnahme weiterer biometrischer Daten in Ausweispapiere (Irisscan) vor allem bei MigrantInnen, Einführung der elektronischen „Gesundheitskarte“, DNA-Speicherung, usw..
Der digitalisierte Fingerabdruck 
Ab  dem 1. November 2007 werden auf dem RFID-Chip, der im Deckel der  deutschen Pässe steckt, zwei Fingerabdrücke der PassinhaberInnen  gespeichert. Dazu müssen alle, die einen neuen Pass beantragen, neben  einem zur biometrischen Erkennung speziell erstellten Passbild auch zwei  Fingerabdrücke einscannen lassen. Beide biometrische Erkennungsmerkmale  (Gesichtskonturen und Fingerabdrücke) werden auf dem Chip gespeichert  und bei Passkontrollen abgerufen. Zum Abgleich muss mensch an  Kontrollstellen (z.B. Flughäfen) dann jedesmal wieder Fingerabdrücke und  Gesicht durch Scanner ablichten lassen. Diese Prozedur mussten bisher nur Menschen über sich ergehen lassen, die  als Verdächtige einer Straftat einer erkennungsdienstlichen Behandlung  bei der Polizei ausgesetzt waren. Es ist das erste Mal, dass der Staat  über den Pass die Fingerabdrücke fast aller BürgerInnen erfasst. Noch  ist es nicht erlaubt, die Fingerabdrücke aller in zentralen Dateien zu  speichern, wie es in Deutschland bereits seit längerem bei Menschen  geschieht, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Doch die  Einführung biometrischer Merkmale bei Personalausweisen ist geplant und  folgt ab 2008. Und schon bei den Pässen wurde eine Speicherung in  Dateien diskutiert. Die Übermittlung der Passbilder an Ordnungs- und  Polizeibehörden wurde gerade erst erleichtert. Als Beispiel der  schleichenden Ausweitung von Datenspeicherungen, die der Identifizierung  dienen, ist die DNA-Speicherung zu nennen, die zuerst stark begrenzt  heute immer häufiger durchgeführt wird und in Großbritannien inzwischen  jedeN trifft, der/die nur einer Straftat verdächtigt wird. Die Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Dateien ist nur eine  Frage der Zeit. Somit dienen sie dann nicht nur der Verifizierung der  Ausweispapiere und der Identifizierung der InhaberInnen, sondern können  auch zur Strafverfolgung und Überwachung genutzt werden.
 Online-Durchsuchung 
Mit der so genannten Online-Durchsuchung soll die  Möglichkeit geschaffen werden, ohne Wissen der BesitzerInnen auf private  Computer zugreifen zu können. Dies sieht ein Änderungsentwurf des  Gesetzes über das Bundeskriminalamt vor, der nach Plänen von  Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Herbst dem Bundestag vorgelegt  werden soll. Demnach kann die Spitze des BKA zur „Gefahrenabwehr“ einen  auf drei Monate befristeten Antrag bei Gericht stellen. Zudem sind auf  Antrag Verlängerungen um jeweils drei Monate möglich. Bei „Gefahr im  Verzug“ soll die Ausspähung für bis zu drei Tage auch ohne  Gerichtsbeschluss möglich sein. Während es auf Bundesebene noch keine  Regelung gibt, ist die Online-Duchsuchung in einigen Bundesländern  bereits Realität. So trat in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2007 das  geänderte Verfassungsschutzgesetz in Kraft, das den Zugriff auf private  Rechner ermöglicht. Gegen das Gesetz wurden mehrere  Verfassungsbeschwerden eingereicht, mit denen sich das  Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober an einem ersten  Verhandlungstermin befassen wird. Die geplante Online-Durchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die  Privatsphäre dar. Zudem diskutieren mehrere PolitikerInnen bereits jetzt  über mögliche weitere Schritte, etwa über die präventive Speicherung  von Dateien. Diese sollen dann erst nachträglich von einem Richter oder  einer Richterin in die Kategorien „nicht privat“ und „privat“ (und somit  nicht weiter zu untersuchen) aufgeteilt werden.
 Vorratsdatenspeicherung 
Mit der so genannten Vorratsdatenspeicherung sollen ab 1.  Januar 2008 TelekommunikationsdienstanbieterInnen zur Speicherung von  Verbindungsdaten für die Dauer von sechs Monaten gezwungen werden. Der  entsprechende Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett  beschlossen und soll am 21. September im Bundestag beraten werden. Der  Entwurf umfasst beispielsweise die an einem Telefonat beteiligten  Nummern, sowie Datum, Dauer und Uhrzeit des Gesprächs. Bei  Mobilfunkgesprächen soll zudem der Standort der anrufenden Person und  die IMSI-Nummer (International Mobile Subscriber Identity), die jedem  Handy eindeutig zugeordnet werden kann, gespeichert werden. Beim Surfen  sind die IP-Adresse, der Anschluss, das Datum, die Dauer und die Uhrzeit  der Verbindung betroffen. Außerdem sollen bei allen Mails die  beteiligten Adressen sowie die Ein- und Ausgangsdaten gesammelt werden. Mit der Vorratsspeicherung werden ohne Verdachtsmomente von allen  Personen Unmengen an Daten gespeichert, die für ein halbes Jahr abrufbar  sind. Die Nutzung der Daten – etwa bei der Strafverfolgung – ist laut  Gesetzentwurf zwar an den so genannten Richtervorbehalt gebunden, die  Aushöhlung dieses Systems dürfte jedoch der nächste Schritt auf dem Weg  zum Kontroll- und Überwachungsstaat sein, der alle Menschen unter  Generalverdacht stellt. Dies zeigt unter anderem das Beispiel USA. Hier  hat der Kongress Anfang August die Überwachung von Telefongesprächen  teilweise von diesem Vorbehalt gelöst.
 Kontroll- und Überwachungsgesellschaft 
Der freie Bürger und die freie Bürgerin, die in der  bürgerlichen Demokratie die Politik kontrollieren, sind eine Legende.  Noch 1983 hat eine Kampagne gegen die Volkszählung zu einem  Verfassungsgerichtsurteil geführt, das dem Datenschutz Verfassungsrang  zusprach und jedem/jeder das Recht gab, grundsätzlich selbst über die  eigenen Daten zu bestimmen. Heute leben wir in einer Welt, in der kein  Schritt vor die Haustür gemacht oder elektronisch kommuniziert werden  kann, ohne dass dies aufgezeichnet wird. Alle Menschen sind potenzielle  StraftäterInnen und generell verdächtig. Ständig muss mensch seine  Identität nachweisen und das unter Preisgabe der persönlichsten, nämlich  seiner biometrischen Daten.  Diese Daten sind dazu geeignet, den Anspruch auf Gleichheit aller  Menschen zu beseitigen und eine lückenlose Überwachung durchzuführen.  Mit Freiheit hat das nichts mehr zu tun. Die Gesamtheit der  Datenerfassung aus sicherheits-, gesundheits-, steuer- und  sozialpolitischen Bereichen zerstört jede Form von Demokratie, deren  Grundprinzip, wenn nicht die Abschaffung von Herrschaft, dann doch  wenigstens die Kontrolle des Staates durch die BürgerInnen sein muss.  Realität ist die rasende Entwicklung zur totalen Überwachung und  Kontrolle des/der Einzelnen und von gesellschaftlichen Gruppen.  Angetrieben und beschleunigt wird dieses noch dadurch, dass die  Entwicklung und Vermarktung von Überwachungs- und Kontrollmitteln ein  Wirtschaftsfaktor ist, der riesige Wachstums- und Gewinnraten  verspricht, nicht zuletzt, weil diese Produkte auch zur Rationalisierung  der Arbeitswelt eingesetzt werden können. In diesen Monaten werden wir geradezu bombardiert von einer Fülle neuer  Überwachungskompetenzen für den Staat. Die drei oben dargestellten  Beispiele sind neben der Einführung einer zentralen Steuerdatei, in der  alle BürgerInnen durchnummeriert werden, wohl die offensichtlichsten  aktuellen Eingriffe in unsere Freiheit. Mit dem geplanten Aktionstag  wollen wir auf den weiteren Freiheitsverlust aufmerksam machen, auch  wenn uns bewusst ist, dass wir damit die Gesetze nicht verhindern  werden. Das könnte nur eine Systemveränderung, für die es eine  revolutionäre Situation geben müsste, die wir momentan nicht erkennen  können. Doch Aufklärung kann ein Schritt zum Widerstand sein. Aktionen  des zivilen Ungehorsams bis hin zu militantem Vorgehen gegen Überwachung  und Kontrolle sind dabei wichtige die theoretische Aufklärung  ergänzende Mittel.
kölner gruppe kontrollverlust
Ab 21 Uhr sind dann am 20.10. alle eingeladen, zur 10jährigen Jubiläumsparty des EA-Köln in die LC 36 (Hans-Böckler Platz) zu kommen. Der Eintritt ist frei und der Erlös aus dem Getränkeverkauf sowie alle Spenden gehen in den vom EA verwalteten kölner ProzessSoliFonds, aus dem linke AktivistInnen bei staatlicher Repression finanziell unterstützt werden können und der seit Jahren eine Ergänzung zur Roten Hilfe darstellt. Es legen drei DJs aus der kölner Linken Musik auf, während wir dann über die Aktionen, die den Tag über gelaufen sind, bei den üblichen LC-Getränken plaudern können.
